Mitgliedsantrag

Satzung & Mitgliedsantrag

Grundsätzlich gilt, dass Anteile von

  • jeder voll geschäftsfähigen Person und
  • auch für andere Personen gezeichnet werden können.

Wer die Einlage tätigt, ist unerheblich, solange auf dem Überweisungsträger ersichtlich ist, für welche Mitgliedschaft (für welche Person/Firma) die Einlage getätigt wurde.

Bitte beachte zum Versenden

Bitte den Mitgliedsantrag vollständig und leserlich ausfüllen und ausschließlich an die Adresse info@inselgenossenschaft.de oder per Post zurücksenden - vielen Dank!

Du möchtest Anteile (z.B.) an Kinder verschenken?

Dies ist grundsätzlich möglich - für diesen Spezialfall bitten wir um separate Kontaktaufnahme. Minderjährige Zeichner besitzen kein eigenes Stimmrecht bis zur Volljährigkeit. Bis Kinder die Volljährigkeit erreichen, können die Eltern das Stimmrecht für die Kinder ausüben. Eine Person kann neben dem eigenen Stimmrecht jedoch nur für jeweils zwei andere Personen das Stimmrecht ausüben.

Eingangsbestätigung & Mitgliedschaft

Eine Zahlungseingangsbestätigung über die jeweilig getätigten Einlagen wird ausgestellt. Die offizielle Bestätigung der Mitgliedschaft kann jedoch erst nach der Eintragung der Genossenschaft ins Genossenschaftsregister erfolgen. Die bis zur Eintragung der Genossenschaft gesammelten Einlagen werden treuhänderisch verwaltet und werden nur für die Gründung der Genossenschaft und zur Stärkung bzw. Ausweisung des Eigenkapitals verwendet.

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