Antworten auf die meistgestellten Fragen
Hier haben wir eine Sammlung häufiger Fragen zur Genossenschaft zusammengetragen. Sollte Deine Frage nicht dabei sein, wende Dich bitte an uns
Wie wird die Genossenschaft strukturiert sein?
Eine Genossenschaft unserer Größe hat grundsätzlich einen Aufsichtsrat als Kontrollgremium und einen Vorstand, der das operative geschäft führt.
Unser Vorschlag für die Inselgenossenschaft
- 5 ehrenamtliche Aufsichtsräte
- 2 hauptamtliche Vorstände
Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.
Welches Stimmrecht habe ich?
Wir haben uns aufgrund vieler Rückmeldungen und weil wir mehr Zeit für das Projekt gewinnen konnten entschieden, generell jedem Mitglied ein Stimmrecht zu gewähren!
Aber: um "besonders fördernden" Mitgliedern entgegenzukommen, wird es folgende Staffelung der Stimmrechte geben:
Einlagen bis 49.950 EUR (1-333 Anteile):
1 Stimme
Einlagen von 50.100 EUR - 99.900 EUR (334- 666 Anteile):
2 Stimmen
Einlagen ab 100.050 EUR (667 Anteile):
3 Stimmen
Vgl. Satzung:
"Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mehrstimmrecht für Mitglieder, die den Geschäftsbetrieb besonders fördern gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 GenG wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
Eine weitere Stimme (doppeltes Stimmrecht) erhält, wer den Geschäftsbetrieb besonders fördert, in dem er sich mit mindestens 334 Anteilen erhalten beteiligt. Zwei weitere Stimmen (dreifaches Stimmrecht) erhält, wer den Geschäftsbetrieb besonders fördert, in dem er sich mit mindestens 667 Anteilen beteiligt."
Welche Vorteile habe ich von einer Mitgliedschaft?
Mit der Mitgliedschaft ist der Anspruch auf eine Gewinnausschüttung verbunden, wenn die Generalversammlung diese beschließt.
Die unmittelbare "Rendite" ist jedoch, dass es bald und langfristig gesichert wieder Bäcker- & Konditorwaren auf der Insel geben wird und so die Lebensqualität, sowie damit verbunden auch die allgemeine Attraktivität der Insel wieder steigen wird.
Des Weiteren werden wir perspektivisch weitere Projekte auf der Insel umsetzen, um die sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen auf der Insel zu adressieren.
Was kostet die Einlage? Gibt es eine Mindesteinlage? Welchen Gewinn gibt es? Gibt es eine Nachschusspflicht?
Ein Anteil kostet 150,00 EUR.
Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, aber abhängig von der Höhe der Einlage können auch 2, maximal 3 Stimmen auf ein Mitglied entfallen.
Eine Gewinnausschüttung ist voraussichtlich ab dem 3. Geschäftsjahr mit einer vorsichtigen Schätzung von 7% Nettorendite möglich, sofern die Generalversammlung das beschließt. Üblich ist es, die ersten 3-5 Jahre Überschüsse in der Unternehmung zu belassen, um die Betriebssicherheit sicherzustellen.
Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage.
Es gibt keine Nachschusspflicht.
Wie viel Geld wird jetzt benötigt?
Es gibt aktuell 4 Modelle:
Plan A:
Mindestens 1,3 Mio. EUR zum Kauf der Insolvenzmasse und klassische Fremdfinanzierung/Förderung der Investitionen mittels Belastung der Liegenschaften.
Dieses Modell wird von fast allen favorisiert und würde eine gänzlich andere Ausgangssituation der Werte in der Bilanz darstellen.
Plan B:
Mindestens 1,3 Mio. EUR (1,1 Mio. Investment und
200 Tsd. EUR zur anderweitigen Verrechnung)
und Eintritt in ein Erbbaurecht mit der Gemeinde
Plan C (Ideales Modell):
2,35 Mio. EUR (1,1 Mio. Investment und 1,25 Mio. Kauf der Insolvenzmasse direkt über die Genossenschaft ohne Beteiligung der Gemeinde)
Plan D:
Maximal nach oben offen (für mögliche zukünftige Themen)
Wofür wird das Geld benötigt? Wofür wird das Geld ausgegeben?
Wir wollen als Pilotprojekt unseren Halunder Bakker, einen modernen Lebensmittel-Betrieb samt Bäckerei, Konditorei und Vollküche mit Kantine, realisieren.
Damit werden nicht nur wieder frische Bäcker- und Konditorwaren zurück auf die Insel kommen, sondern wir werden uns auch darum kümmern, den Halunder Bakker als sozialen Treffpunkt zu gestalten.
Wir denken z.B. darüber nach, ein Aktivcafé für alle Generationen zu realisieren.
Neben diesem Pilotprojekt wollen wir auch in die Zukunft schauen, und strategisch Themen, wie Energie, sozialen Wohnbau, Landschaftspflege uvm. forcieren.
Was macht die Geschäftsführung (Vorstand) einer Genossenschaft?
Der Vorstand ist das zentrale Leitungsorgan. Seine Kernaufgabe ist dafür zu sorgen, dass die Genossenschaft wirtschaftlich gesund, rechtlich sauber und im Sinne der Mitglieder geführt wird. Er führt die Geschäfte eigenverantwortlich, aber unter Kontrolle von Aufsichtsrat und Generalversammlung.
Die Aufgaben sind umfangreich und lassen sich in mehrere Bereiche gliedern:
1. Strategische Aufgaben
- Entwicklung der langfristigen Ausrichtung der Genossenschaft
- Zielsetzungen, die dem Förderzweck entsprechen (z. B. günstiger Wohnraum, gemeinsame Vermarktung, Energieversorgung, Einkaufsvorteile usw.)
- Planung von Investitionen und größerer Projekte
2. Operatives Tagesgeschäft
- Organisation des laufenden Betriebs
- Leitung von Mitarbeitenden & Strukturierung klarer Abläufe
- Vertragsabschlüsse (z. B. mit Lieferanten, Kunden, Banken, etc.)
- Erstellung Wirtschaftspläne, Budgets und regelmäßige Berichte
3. Finanzielle Verantwortung
- Buchführung, Jahresabschluss und Liquidität
- Überwachung der wirtschaftlichen Lage und Nachsteuerung bei Bedarf
- Vorbereitungen und Aufarbeitung von Prüfungen des Genossenschaftsverbands
4. Mitgliederbezogene Aufgaben
- Umsetzung des Förderauftrags der Mitglieder
- Information von Mitgliedern über wichtige Entwicklungen
- Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung der dort gefassten Beschlüsse
- Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern (gemäß Satzung)
5. Rechtliche & organisatorische Pflichten
- Sorgfaltspflicht zur Einhaltung von Gesetzen, der Satzung und von Richtlinien
- Verantwortung für Compliance, Datenschutz, Arbeitssicherheit usw.
- Repräsentation der Genossenschaft nach außen (z. B. gegenüber Behörden und Partnern oder in Verhandlungen)
6. Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat
- Regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat
- Einholung von Genehmigungen für bestimmte Geschäfte (je nach Satzung)
- Umsetzung von Empfehlungen und Vorgaben des Aufsichtsrats
Was macht der Aufsichtsrat einer Genossenschaft?
Der Aufsichtsrat ist das zentrale Kontroll- und Beratungsorgan. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Geschäftsführung zu überwachen, die Interessen der Mitglieder zu schützen und eine solide, verantwortungsvolle Entwicklung der Genossenschaft sicherzustellen.
Die Aufgaben sind durchaus vielschichtig:
1. Überwachung des Vorstands.
Der Aufsichtsrat überwacht, ob der Vorstand:
- wirtschaftlich sinnvoll handelt,
- die Gesetze (insbesondere das Genossenschaftsgesetz),
- die Satzung und
- die Beschlüsse der Generalversammlung
einhält.
Dazu prüft er regelmäßig:
- den Geschäftsverlauf,
- die finanzielle Situation,
- Risiken und strategische Weichenstellungen.
2. Prüfung und Kontrolle
Der Aufsichtsrat kontrolliert konkret:
- Jahresabschluss & Lagebericht,
- Prüfungsberichte der Genossenschaftsverbände,
- Finanz- und Investitionsplanung,
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Oft arbeitet der Aufsichtsrat dabei eng mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband zusammen, der gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durchführt.
3. Beratung und Unterstützung des Vorstands
Neben der Kontrolle hat der Aufsichtsrat auch eine beratende Funktion.
Er unterstützt den Vorstand z. B. bei:
- strategischen Entscheidungen,
- großen Investitionen,
- wirtschaftlichen Herausforderungen.
Die Idee ist nicht „Kontrolle gegen den Vorstand“, sondern Kontrolle und Beratung für eine gesunde Genossenschaft.
4. Vertretung der Mitgliederinteressen
Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat – daher hat dieser die Aufgabe, ihre Interessen zu wahren.
Er achtet darauf, dass:
- Transparenz herrscht,
- wirtschaftliche Stabilität gesichert bleibt,
- die genossenschaftlichen Grundprinzipien (Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung) eingehalten werden.
5. Bestellung und Abberufung des Vorstands
Eine der wichtigsten Befugnisse:
- Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand,
- schließt Anstellungsverträge,
- beurteilt dessen Arbeit,
- und kann den Vorstand bei Pflichtverstößen abberufen.
Damit nimmt er wesentlichen Einfluss auf die Führung der Genossenschaft.
6. Zusammenarbeit mit der Generalversammlung
Der Aufsichtsrat:
- erstattet der Generalversammlung Bericht über seine Tätigkeit,
- legt seine Prüfungen dar,
- gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu wichtigen Beschlussvorlagen (z. B. Jahresabschluss, Gewinnverteilung).
Er ist somit ein Bindeglied zwischen Mitgliedern und Vorstand.
7. Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen
Der Aufsichtsrat muss i.d.R. bestimmten Maßnahmen zustimmen, z. B.:
- größeren Investitionen,
- Kreditaufnahmen,
- Änderungen strategischer Ziele,
- Erwerb oder Verkauf wesentlicher Vermögenswerte.
Infoveranstaltung zur Inselgenossenschaft Helgoland am 30.11.2025
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